Vermietung von Räumlichkeiten
Die Genossenschaft kann Räume für Veranstaltungen in den Gemeindehäusern der FeG Bonn (Hatschiergasse 12 und 19 in Bonn) vermieten.
Bitte beachten Sie, dass die Genossenschaft nur dann Räume vermieten kann, wenn diese nicht für Gemeindeveranstaltungen genutzt werden. Daher können Räume maximal sechs Monate im Voraus reserviert werden.
Die Genossenschaft unterscheidet zwischen Vermietungen an Gemeinde-mitglieder ("interne Mieter") und an andere Personen ("externe Mieter"). Interne Mieter sind selbst für Schließdienste, Ordnung und Sauberkeit verantwortlich und müssen während der gesamten Veranstaltung anwesend sein.
Externe Mieter müssen für die Zeit der Veranstaltung die Dienste eines "Hausmanagers" in Anspruch nehmen und bezahlen. An die Vermietung von gottesdienstlich genutzten Räumlichkeiten in der Hatschiergasse (großer Saal, Kapelle) sind besondere Bedingungen geknüpft.
Bei Interesse wenden Sie sich bitte an folgende E-Mail-Adresse: vermietung(at)genossenschaft-feg-bonn.de
Richtpreise für Veranstaltungsräume (gültig bis 31. Dezember 2023)