Wann ist die Genossenschaft in die Planung von Veranstaltungen einzubeziehen?
Die Genossenschaft muss immer dann in die Planung einer gemeinde-nahen Aktivität oder Leistung einbezogen werden, wenn dafür Geld verlangt wird und sie auch von einem Unternehmen geleistet werden könnte.
Bitte wenden Sie sich bereits in der Konzeptionsphase an das für Ihre Veranstaltung zuständige Vorstandsmitglied („Wer wir sind“), um die wichtigsten Eckdaten zu klären und Ihnen die Planung zu erleichtern. Spätestens bevor Verträge unterschrieben oder Zusagen erteilt werden, muss die Fördergenossenschaft einbezogen werden.
Bitte wenden Sie sich auch an ein Vorstandsmitglied, wenn Sie sich unsicher sind, ob bei der Planung einer Veranstaltung die Genossenschaft eingebunden werden muss.
Aktuelle Veranstaltungen der Gemeinde und der Genossenschaft sind auf der Webseite der FeG Bonn dargestellt.