Wann ist die Genossenschaft in die Planung von Veranstaltungen einzubeziehen?
Die Genossenschaft kann immer dann in die Planung einer gemeinde-nahen Aktivität oder Leistung einbezogen werden, wenn dafür Geld verlangt wird und sie auch von einem Unternehmen geleistet werden könnte.
Aktuelle Veranstaltungen der Gemeinde und der Genossenschaft sind auf der Webseite der FeG Bonn dargestellt.